Ab 01.01.2017 gibt es 5 Pflegegrade, die Einstufung ist doch kinderleicht, oder?
Zur Zeit sind
über 4,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Im Pflegegrad 1
sind 55 %, in Pflegegrad 2 33 % und in
der Pflegegrad 3 6 % eingestuft.Darüberhinaus gibt es Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 Bei
der Einstufung wird der Pflegebedarf ermittelt und der Aufwand bei der Pflege durch die Angehörigen oder des
Pflegepersonals bemessen. Ab dem 01.Januar 2017 erfolgt bei bereits eingestuften Personen automatisch eine Anpassung an die neuen Pflegegrade. Beispiel: Wer bereits Pflegestufe 1 hatte, kommt dann in den Pflegegrad 2.
Aber vor
allen Dingen geht es bei der Einstufung um viel Geld.
Die
Einstufung in die Pflegegrade stellt heutzutage eine immer schwierigere
Situation dar. Viele Pflegebedürftige fürchten eine schlechte Beurteilung durch den medizinischen Dienst und schauspielern bei der Begutachtung. Das ist oft wenig zielführend. Es wird oft vergessen, dass es hier darum geht, eigenverantwortlich, Pflege zu organisieren und für Angehörige durchführbar zu gestalten. Ohne eine Gegenleistung in Form von Geld ist dies oft sehr schwierig zu gestalten.
Der Bedarf an
qualifizierter Beratung, die den Betroffenen, ihren Familien oder Angehörigen,
helfen kann, steigt ständig an. Der Pflegestufenberater setzt hier an dieser Stelle an. Er analysiert die Situation und zeigt Lösungsstrategien auf.
Der Pflegestufenberater ist der Fachmann, der Ihnen dabei hilft, eine optimale Umgebung für eine selbstbestimmte Pflege zu schaffen.
Die Geldleistungen der Pflegekasse müssen ja nicht bei den Pflegediensten landen !!
Sie als Angehöriger wollen und können selbst pflegen, möchten dies aber nicht nur aus reiner Barmherzigkeit machen. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Der Pflegestufenberater unterstützt Sie dabei gerne und berät Sie darüber hinaus auf Wunsch auch in Fragen der Versorgung und anderer persönlicher Angelegenheiten, damit Sie ihren Angehörigen optimal nach Wunsch betreuen können, ohne wirtschaftliche Nachteile erleiden zu müssen.